Leitung:
Beate Thiele FON 030. 5 13 82 71
FAX 030. 51 65 93 19
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Leitung:
Lukas Bindel
FON 030. 5 13 82 71
FAX 030. 51 65 93 19
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Der begleitete Umgang
ist eine Unterstützung für Kinder und Jugendliche, die nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern die Beziehung oder Bindung zu beiden Eltern oder wichtigen Bezugspersonen pflegen wollen. Können sie das aus eigenen Ressourcen nicht schaffen, kann der Begleitete Umgang, eine Unterstützungsmaßnahme des Jugendamtes, sie dabei stärken und schützen. Das Angebot orientiert sich primär am Wohl des Kindes bzw. Jugendlichen und der Wahrung seiner Interessen und Bedürfnisse gegenüber den Interessen anderer Beteiligten. Begleiteter Umgang findet auf die spezifische Situation des Kindes oder Jugendlichen zugeschnitten, statt. Die Anbahnung, Wiederherstellung, Weiterführung und Gestaltung des Kontaktes zwischen dem Kind bzw. Jugendlichen und dem Umgangssuchenden ist die Vorgehensweise, um emotionale und soziale Bindungen und Beziehungen zu erhalten und zu optimieren. Bei stark belasteten Eltern-Kind-Beziehungen kann ein Familiengericht anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter dabei anwesend ist und der Umgang in einer geschützten Atmosphäre stattfindet. Das Angebot findet gemäß § 18 des SGB VIII statt.